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Steuerrecht: Computer und Software innerhalb eines Jahres abschreiben

Mit einem aktuellen BMF-Schreiben hat das Finanzministerium die Möglichkeit eröffnet, bestimmte digitale Wirtschaftsgüter in einem Jahr abzuschreiben, statt wie bisher in 3 Jahren. Dies gilt für entsprechende Anschaffungen nach dem 01.01.2021. Details dazu hat der Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Ulf-Christian Dißars auf Haufe veröffentlicht. Lesen und Steuern sparen.

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