Auf Impulse schildert Björn Otto, worauf Unternehmer und Personalverantwortliche nach dem Auslaufen der coronabedingten Homeoffice-Pflicht achten müssen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht betrachtet dabei nicht nur die Hygiene-Vorschriften und andere Vorgaben. Otto konzentriert sich vor allem auf die geltenden Rechte und Pflichten auf Seiten der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer. Interessante Informationen, die im Umgang mit der hybriden Arbeitssituation helfen.




